Förderung
Jedes Kind in der Grundschule hat einen Anspruch darauf, gefördert und gefordert zu werden. Um sich einen ersten Überblick zu verschaffen, führen wir in der ersten Woche des ersten Schuljahres eine Überprüfung zur Lernausgangslage durch. Die Kinder werden hierbei von der „Hexe Mirola“ durch den „Zauberwald“ geführt. Der Klassenlehrer und die Förderschullehrkraft halten auf |
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einem Beobachtungs-bogen die Fähig- und Fertigkeiten der Kinderfest. Im anschließenden Gespräch
werden erste Maßnahmen festgehalten.
Die Grundschule Osterstraße bietet zum einen den binnendifferenzierten Unterricht und zum anderen
das „Lernen unter einem Dach“. Jede Klasse erhält zwei Stunden pro Woche Förderunterricht durch eine Lehrkraft
der Förderschule Varel (Pestalozzischule). Dieser Unterricht kann in diversen Formen während der regulären
Unterrichtszeit stattfinden ( Einzelförderung, Team – Teaching, Kleingruppenförderung). Zudem erstellen
Grundschullehrkraft und Förderschullehrkraft gemeinsam eine begleitende Diagnostik und individuelle
Förderkonzepte. Jede Klasse erhält weiterhin mindestens im ersten Schulhalbjahr eine „Frühförderung“
von 60 Minuten pro Woche, die sich in dreimal 20 Minuten aufteilt. Diese Förderstunde findet schon vor dem
regulären Unterrichtsbeginn statt (ca. 7.30 Uhr – 7.55 Uhr).
Forderkonzept
- Lesemütter
- Lesepaten
- Binnendifferenzierung (Freiarbeit, Werkstatt...)
- Stundenweise Mitarbeit im nächst höheren Jahrgang
- Verwendung von Unterrichtsmaterialien aus dem höheren Schuljahrgang
Integration
Für den Bereich Friesland–Süd wurde in Zusammenarbeit von Vertretern der Grundschulen, Förderschulen,
Eltern, Schulträger und der Schulbehörde ein Regionales Integrationskonzept erarbeitet. Es ist darauf ausgerichtet,
gemeinsamen Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf in der
für sie zuständigen Grundschule zu ermöglichen. Schülerinnen und Schüler, die sonderpädagogische Hilfe in den
Bereichen Lernen, sozial–emotionale Entwicklung und/oder Sprache und Sprechen benötigen, werden in ihrer
Grundschule gefördert und müssen nicht die Schule wechseln. Das Konzept der sonderpädagogischen
Grundversorgung verfolgt nachstehende Ziele: Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen in oben genannten
Bereichen sollen in ihrem Klassenverband verbleiben und können dort ihre sozialen Erfahrungen sammeln.
Durch den gemeinsamen Unterricht können Schülerinnen und Schüler ohne besondere Lernbedürfnisse wesentliche
soziale Grundfertigkeiten wie Einfühlungsvermögen, Rücksichtnahme und partnerschaftliche Hilfe erlernen.