Förderung                                                                                                                    

                                                                                                   

 

Jedes Kind in der Grundschule hat

einen Anspruch darauf, gefördert

und gefordert zu werden.

Um sich einen ersten Überblick zu

verschaffen, führen wir in der ersten

Woche des ersten Schuljahres eine

Überprüfung zur Lernausgangslage

durch. Die Kinder werden hierbei

von der „Hexe Mirola“ durch den

„Zauberwald“ geführt.

Der Klassenlehrer und die

Förderschullehrkraft halten auf

 

einem Beobachtungs-bogen die Fähig- und Fertigkeiten der Kinderfest. Im anschließenden Gespräch

werden erste Maßnahmen festgehalten.

Die Grundschule Osterstraße bietet zum einen den binnendifferenzierten Unterricht und zum anderen

das „Lernen unter einem Dach“. Jede Klasse erhält zwei Stunden pro Woche Förderunterricht durch eine Lehrkraft

der Förderschule Varel (Pestalozzischule). Dieser Unterricht kann in diversen Formen während der regulären

Unterrichtszeit stattfinden ( Einzelförderung, Team – Teaching, Kleingruppenförderung). Zudem erstellen

Grundschullehrkraft und Förderschullehrkraft gemeinsam eine begleitende Diagnostik und  individuelle

Förderkonzepte. Jede Klasse erhält weiterhin mindestens im ersten Schulhalbjahr eine „Frühförderung“

von 60 Minuten pro Woche, die sich in dreimal 20 Minuten aufteilt. Diese Förderstunde findet schon vor dem

regulären Unterrichtsbeginn statt (ca. 7.30 Uhr – 7.55 Uhr).

Forderkonzept

- Lesemütter

- Lesepaten

- Binnendifferenzierung (Freiarbeit, Werkstatt...)

- Stundenweise Mitarbeit im nächst höheren Jahrgang

- Verwendung von Unterrichtsmaterialien aus dem höheren Schuljahrgang

 

 

Integration                                                                                                                

 

Für den Bereich Friesland–Süd wurde in Zusammenarbeit von Vertretern der Grundschulen, Förderschulen,

Eltern, Schulträger und der Schulbehörde ein Regionales Integrationskonzept erarbeitet. Es ist darauf ausgerichtet,

gemeinsamen Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf in der

für sie zuständigen Grundschule zu ermöglichen. Schülerinnen und Schüler, die sonderpädagogische Hilfe in den

Bereichen Lernen, sozial–emotionale Entwicklung und/oder Sprache und Sprechen benötigen, werden in ihrer

Grundschule gefördert und müssen nicht die Schule wechseln. Das Konzept der sonderpädagogischen

Grundversorgung verfolgt nachstehende Ziele: Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen in oben genannten

Bereichen sollen in ihrem Klassenverband verbleiben und können dort ihre sozialen Erfahrungen sammeln.

Durch den gemeinsamen Unterricht können Schülerinnen und Schüler ohne besondere Lernbedürfnisse wesentliche

soziale Grundfertigkeiten wie Einfühlungsvermögen, Rücksichtnahme und partnerschaftliche Hilfe erlernen.